Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BRONCO AUTOMOTIVE GmbH.
Yourvanstore ist eine Handelsbezeichnung der Bronco Automotive GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus 2 Teilen:
A. Grundteil (Artikel 1 bis 14);
B. Besonderer Teil / Bestellungen über die Webseite (Artikel 15 bis 22).
A. Grundteil
Artikel 1 Allgemein
1.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten diese Bedingungen für jede (rechtliche) Beziehung zwischen Bronco Automotive GmbH (“Bronco”) und dem Käufer. Abweichungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
1.2 Unter „Käufer“ wird in diesen Bedingungen jede (rechtliche) Person verstanden, die bei Bronco Produkte kauft oder zu kaufen beabsichtigt und jeder Besucher eines Bronco-Webshops. Mit "Bronco Webshop" ist ein von Bronco online betriebener Laden gemeint. Unter „Vertrag“ wird jede Rechtsbeziehung verstanden, die zwischen Bronco und dem Käufer entsteht, sowie jede (rechtliche) Handlung zur Vorbereitung oder Durchführung dessen. Unter „Produkten“ fallen alle Gegenstände, die Gegenstand eines Vertrags sind, unabhängig davon, ob es sich um einen oder mehrere Gegenstände handelt.
1.3 Die Anwendbarkeit von vom Käufer verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
1.4 Der niederländische Text dieser Bedingungen ist immer maßgeblich und hat im Falle von Widersprüchen Vorrang vor allen Übersetzungen.
Artikel 2 Angebote und Verträge
2.1 Alle Angebote von Bronco sind unverbindlich. Weiterhin sind alle Angebote widerruflich, unabhängig davon, ob sie eine Frist für die Annahme enthalten. Angebote erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Produkten (solange der Vorrat reicht).
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Auftragsbestätigung an den Käufer an die von ihm angegebene E-Mail- oder Postadresse gesendet wurde oder, falls dieser Zeitpunkt früher liegt, Bronco mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat. Für Transaktionen, bei denen aufgrund ihrer Art und Größe keine Auftragsbestätigung versendet wird, gilt die Rechnung als korrekte und vollständige Darstellung des Vertrags, es sei denn, es wird innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum Widerspruch eingelegt.
2.3 Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen binden Bronco nur, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Gezeigte oder bereitgestellte Muster und Modelle gelten nur als Anzeige, ohne dass die Produkte diesen entsprechen müssen. Geringfügige Abweichungen bezüglich der angegebenen Maße, Zahlen, Farben und ähnliches gelten nicht als Mängel.
2.5 Alle technischen Anforderungen, die der Käufer an die zu liefernden Produkte stellt und die von den branchenüblichen Anforderungen abweichen, müssen bei Abschluss des Vertrags ausdrücklich an Bronco gemeldet werden.
2.6 Etwaige Kostenvoranschläge, Pläne oder andere Dokumente, die ein Angebot begleiten, bleiben jederzeit Eigentum von Bronco und müssen auf erstes Verlangen franco an Bronco zurückgesendet werden. Dokumente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Bronco nicht vervielfältigt oder Dritten zur Einsicht gegeben werden.
2.7 Bronco behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nur per Nachnahme zu liefern. Eine Nichtannahme wird dem Käufer so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung mitgeteilt.
2.8 Bronco ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrags, bevor weiter geleistet wird, vom Käufer eine Sicherheit zu verlangen, dass sowohl den Zahlungs- als auch den sonstigen Verpflichtungen nachgekommen wird. Die Sicherheit wird auf die von Bronco bestimmte Weise gestellt.
2.9 Wünscht der Käufer einen Vertrag zu stornieren, werden 10% des Bestellpreises (inkl. MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von Bronco auf vollständigen Schadenersatz, einschließlich entgangenem Gewinn.
Artikel 3 Lieferung, Transport und Risiko
3.1 Der Käufer ist verpflichtet, rechtzeitig alle Informationen und Dokumente bereitzustellen, die für die korrekte Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Solange Bronco diese Informationen nicht erhalten hat, beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen.
3.2 Bronco ist berechtigt, bei der Ausführung des Vertrags Dritte einzuschalten. Die Kosten hierfür werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
3.3 Die von Bronco angegebene Lieferfrist ist nicht als absolut zu betrachten. Das bloße Verstreichen der Lieferfrist stellt keinen Verzug dar. Bronco wird die Lieferfrist so weit wie möglich einhalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Käufer kein Recht auf Schadensersatz.
3.4 Bei Überschreitung der Lieferfrist muss der Käufer Bronco schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen gewähren, um die Leistung doch noch zu erbringen. Nur wenn Bronco auch innerhalb dieser angemessenen Frist nicht leistet, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass Bronco zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist.
3.5 Wenn der Käufer Bronco keine weiteren Anweisungen gegeben hat, wird die Art des Transports, des Versands, der Verpackung usw. von Bronco als guter Hausvater/kaufmann bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Käufer alle Risiken hierbei, einschließlich der Schuld/Nachlässigkeit des Transporteurs.
3.6 Spezifische Wünsche des Käufers bezüglich des Transports/der Versendung werden nur ausgeführt, wenn der Käufer erklärt hat, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen und hierfür gegebenenfalls Sicherheit gemäß Artikel 2.8 zu leisten.
3.7 Bronco ist berechtigt, für dauerhafte Verpackungsmaterialien eine Gebühr zu berechnen, die auf der Rechnung angegeben wird. Wird eine solche Gebühr berechnet, wird sie nach Rücksendung in unbeschädigtem Zustand verrechnet.
3.8 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung liegt das gekaufte Risiko beim Käufer. Eine franco Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies schriftlich vereinbart wurde und auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist. Die Lieferung erfolgt ab Werk Bronco, Lager oder anderer Lagerstätte. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, in dem die Produkte zum Transport bereitstehen.
3.9 Bronco hat jederzeit das Recht, in Teilen zu liefern, welche Teil-Leistungen sie stets berechtigt ist, separat zu fakturieren.
3.10 Wenn der Käufer die zu liefernden Produkte nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß in Empfang nimmt, ist er ohne Mahnung in Verzug und Bronco ist in jedem Fall berechtigt, den vereinbarten Preis zu fakturieren. Bronco ist dann, unbeschadet ihrer sonstigen aus dem Gesetz resultierenden Befugnisse, ebenfalls berechtigt, die zu liefernden Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern; alle hieraus resultierenden Kosten, einschließlich Erhöhungen von Abgaben, Gebühren und dergleichen, gehen zu Lasten des Käufers.
3.11 Tritt eine Situation ein, wie in Artikel 3.10 definiert, und nimmt der Käufer danach trotz einer von Bronco gesetzten angemessenen Frist die Produkte immer noch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ab, so ist Bronco von all ihren Verpflichtungen befreit.
3.12 Bei Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.
Artikel 4 Preise
4.1 Sofern nicht anders angegeben, basieren die Preise auf:
a. Lieferung ab Werk Bronco, Lager oder anderer Lagerstätte,
b. exklusive Mehrwertsteuer, Einfuhrzöllen, anderen Steuern, Abgaben und Gebühren,
c. exklusive Kosten für Verpackungen, Be- und Entladen, Transport und/oder Versand, Versicherung und andere im Zusammenhang mit der Lieferung anfallende Kosten,
d. in Euro; eventuelle Wechselkursänderungen werden weiterberechnet.
4.2 Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer der preisbestimmenden Faktoren ist Bronco berechtigt, den Bestellpreis entsprechend zu erhöhen, vorausgesetzt, dass bereits vereinbarte Preise nur geändert werden können, wenn die preisbestimmenden Faktoren seit dem Abschluss des Vertrags und vor vollständiger Ausführung des Vertrags geändert wurden.
Artikel 5 Reklamationen und Garantie
5.1 Etwaige Reklamationen werden von Bronco nur bearbeitet, wenn sie Bronco innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich erreicht haben, mit genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden. Eventuelle Mängel und/oder Beschädigungen der Produkte und/oder der Verpackung, die bei der Lieferung vorhanden sind, müssen vom Käufer auf dem Lieferschein und/oder der Rechnung vermerkt werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer das Gelieferte genehmigt hat. In diesem Fall werden keine Reklamationen mehr bearbeitet.
5.2 Reklamationen über Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.
5.3 Nach Ablauf der in Artikel 5.1 und 5.2 genannten Fristen gilt der Käufer als mit der gelieferten Ware bzw. der Rechnung einverstanden. Danach werden Reklamationen nicht mehr bearbeitet.
5.4 Wenn rechtzeitig und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen reklamiert wurde und die Reklamation von Bronco als begründet anerkannt wird, ist Bronco nur verpflichtet, die vereinbarte Leistung nachzuerfüllen, indem sie nach ihrer Wahl entweder das Fehlende so nachliefert, dass das Gelieferte nun für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist, oder das Mangelhafte kostenlos neu liefert, oder einen Preisnachlass gewährt. Durch Erfüllung einer dieser Leistungen hat Bronco ihre Garantiepflicht vollständig erfüllt und ist zu keiner weiteren Schadensersatzleistung verpflichtet. Ersetzte Produkte werden ihr Eigentum.
5.5 Nur wenn und soweit die Reklamation als begründet anerkannt wird, wird dadurch die Zahlungspflicht des Käufers bis zur Klärung der Reklamation ausgesetzt.
5.6 Die Rücksendung von Produkten kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Bronco und zu von Bronco bestimmten Bedingungen sowie gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags inklusive MwSt. durch den Käufer erfolgen.
5.7 Die Rücksendung der Produkte muss im Originalzustand und in der Originalverpackung erfolgen.
5.8 Die in Artikel 5.4 beschriebene Garantieverpflichtung beschränkt sich auf Fabrikationsfehler und umfasst nicht:
- Mängel, die durch Verschleiß und/oder Verbrauch von (Teilen der) gelieferten Produkte entstehen;
- unsachgemäße Verwendung, Reparatur und/oder Bearbeitung der Produkte durch den Käufer und/oder durch den Käufer eingeschaltete Dritte;
- Mängel, die durch das Aussetzen der Produkte an abnormale Bedingungen oder sonstige unsachgemäße Behandlung und/oder Nichteinhaltung der Anweisungen von Bronco und/oder der Verpackungsanweisungen verursacht werden;
- Mängel, die ganz oder teilweise die Folge von Vorschriften sind, die von der Regierung hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen wurden oder werden.
5.9 Bronco ist nicht zur Garantiegewährung verpflichtet, wenn und solange der Käufer seinen aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
5.10 Jede rechtliche Klage aufgrund dieses Artikels verjährt jedenfalls ein (1) Jahr nach Lieferung der Produkte.
Artikel 6 Haftung
6.1 Bronco haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung der Produkte oder deren Ungeeignetheit für jede einzelne Anwendung, für die der Käufer das betreffende Produkt erworben hat, entstanden sind, noch für eventuelle Ratschläge bezüglich der Verwendung oder Anwendung der Produkte.
6.2 Bronco haftet ausschließlich für direkte Schäden, die auf – vom Käufer nachzuweisende – Absicht oder bewusste Fahrlässigkeit von Bronco und/oder ihren der Direktion oder Betriebsleitung angehörenden leitenden Angestellten bei der Erfüllung der aus dem zwischen Bronco und Käufer geschlossenen Vertrag resultierenden Verpflichtungen zurückzuführen sind. Unter ‚direkten Schäden‘ wird ausschließlich verstanden:
(a) angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, damit die Leistung von Bronco dem Vertrag entspricht; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag durch oder auf Antrag des Käufers aufgelöst wird.
(b) angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens gemacht wurden, soweit die Feststellung sich auf direkte Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
(c) angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens aufgewendet wurden, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung von direkten Schäden im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.
6.3 Bronco haftet niemals für:
- indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden und/oder
- immaterielle Schäden, die der Käufer oder ein Dritter erleidet, weil Bronco oder eine Person, für die sie gesetzlich haftbar ist, bei der Erfüllung des Vertrags in Verzug ist.
6.4 Falls Bronco aus irgendeinem Grund zur Schadenersatzleistung verpflichtet ist, ist die Haftung von Bronco pro Ereignis, wobei eine zusammenhängende Serie von Ereignissen als ein Ereignis gilt, jederzeit auf den auf der Rechnung angegebenen Preis des betreffenden Produkts, exklusive MwSt, mit einem Maximum von EUR 1.500,00 (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) begrenzt.
6.5 Der Käufer muss Bronco für alle Ansprüche Dritter aus welchem Grund auch immer, bezüglich der Vergütung von Schäden, Kosten, Zinsen und/oder Verlusten, die sich aus von Bronco gelieferten Produkten ergeben, schadlos halten und freistellen. Sollte Bronco dennoch haftbar gemacht werden, bleibt das in den vorherigen Absätzen Bestimmte uneingeschränkt gültig. Bronco hat dann das Recht des Regresses auf den Käufer für den gesamten von ihr gezahlten Betrag bezüglich Schadenersatz und Kosten.
6.6 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (Rechts-)Personen, die Bronco bei der Ausführung des Vertrags einsetzt.
6.7 Jeder Rechtsanspruch auf Schadenersatz verfällt jedenfalls durch Ablauf von einem (1) Jahr nach Lieferung der Produkte.
Artikel 7 Höhere Gewalt (Nicht zurechenbare Nichterfüllung)
7.1 Sollte Bronco aufgrund höherer Gewalt an der Ausführung des Vertrages gehindert werden oder die Ausführung durch höhere Gewalt kostspieliger gemacht werden, hat Bronco das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer des Zustands der höheren Gewalt auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.
7.2 Unter „höherer Gewalt“ wird jede Umstand, sowohl vorhersehbar als auch unvorhersehbar, verstanden, aufgrund dessen die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann. Zu solchen Umständen zählen insbesondere Streik, übermäßige Krankenstände des Personals, Pandemien und Epidemien, Produktionsstörungen, Transportprobleme, Feuer und andere Betriebsstörungen, Energiestörungen, Import-, Export- und Durchfuhrverbote, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Lieferung durch Zulieferer von Bronco sowie weitere außerhalb der Kontrolle von Bronco liegende Ereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Natur- und/oder Kernkatastrophen, Krieg und/oder Kriegsdrohungen, sowie auch veränderte Gesetzgebung bzw. staatliche Maßnahmen, einschließlich des Fehlens einer erforderlichen behördlichen Genehmigung. Auch Störungen in einem (Telekommunikations-)Netz und/oder in benutzten Kommunikationssystemen bzw. die zeitweise Nichtverfügbarkeit der Internetseite zählen zur höheren Gewalt. Darüber hinaus kann sich Bronco immer auf höhere Gewalt berufen, wenn die Ungeeignetheit von Sachen und/oder Personen vorliegt, deren sie sich bei der Ausführung des Vertrags bedient.
Artikel 8 Zahlung
8.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, muss die Zahlung bar ohne Abzug oder Verrechnung bei (Ab-)Lieferung erfolgen oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von Bronco angegebenes Bank- oder Girokonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der auf den Bank-/Giroauszügen von Bronco angegebene Währungstag ist maßgeblich und gilt daher als Zahlungsdatum.
8.2 Wird die Zahlung per Kreditkarte gewählt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Kartenherausgebers. Bronco ist keine Partei im Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Kartenherausgeber.
8.3 Bronco hat das Recht, bei Verwendung bestimmter Zahlungsarten weitere Bedingungen hinsichtlich Mindest- und Höchstausgaben sowie anfallender Kosten zu stellen. Diese Bedingungen werden unter anderem auf der Internetseite von Bronco bekannt gemacht.
8.4 Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und schuldet einen Zins von 12% pro Jahr über den offenen Betrag. Beträgt der gesetzliche Handelszins mehr als 12% pro Jahr, ist der gesetzliche Handelszins geschuldet. Abweichend von den vorherigen Sätzen ist der Käufer, eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, den gesetzlichen Zins zuzüglich eines Aufschlags von 5 Prozentpunkten schuldig.
8.5 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des offenen Betrags, mindestens jedoch € 125,- (einhundertfünfundzwanzig Euro). Ist der Käufer eine natürliche Person, die nicht in der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, so betragen die außergerichtlichen Kosten abweichend vom vorherigen Satz:
- 15% des Hauptbetrags über die ersten EUR 2.500,--, mindestens jedoch EUR 40,--
- 10% des Hauptbetrags über die nächsten EUR 2.500,--
- 5% des Hauptbetrags über die nächsten EUR 5.000,--
- 1% des Hauptbetrags über die nächsten EUR 190.000,--
- 0,5% über den Rest des Hauptbetrags, wobei die maximalen außergerichtlichen Kosten EUR 6.675,-- betragen.
8.6 Zahlungen werden zunächst auf die geschuldeten Gerichtskosten, die außergerichtlichen Inkassokosten, die geschuldete Zinsen und dann in der Reihenfolge des Alters auf die offenen Hauptsummen angerechnet, ungeachtet anderslautender Anweisungen des Käufers.
Artikel 9 Auflösung
9.1 Falls der Käufer:
a. für bankrott erklärt wird, in Liquidation tritt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt, oder wenn das gesamte oder ein Teil des Eigentums des Käufers beschlagnahmt wird oder ein Insolvenzantrag gegen den Käufer gestellt wird,
b. verstirbt, unter Vormundschaft gestellt wird oder aufgelöst wird,
c. eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus der mit Bronco geschlossenen Vereinbarung oder aus diesen Bedingungen ergibt, nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllt und/oder Bronco eine gerechtfertigte Erwartung davon hat,
d. den Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der festgelegten Frist zahlt bzw. die Zahlung aussetzt,
e. sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon einstellt oder überträgt, einschließlich der Einbringung des Unternehmens des Käufers in eine neu zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder die Zielsetzung seines Unternehmens ändert, hat Bronco das Recht, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention die Ausführung der Vereinbarung auszusetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen und das möglicherweise gelieferte und (teilweise) noch nicht bezahlte als ihr Eigentum zurückzufordern, unter Verrechnung der eventuell bereits geleisteten Zahlungen, unbeschadet des Rechts von Bronco auf Schadenersatz.9.2 Wenn eine der in Artikel 9.1 unter a. bis e. genannten Situationen eintritt, sind alle Forderungen von Bronco gegenüber dem Käufer in vollem Umfang und sofort fällig, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist.9.3 Wenn Bronco gemäß Artikel 9.1 die Ausführung der Vereinbarung aussetzt, ist der Käufer verpflichtet, die von Bronco gemäß Artikel 2.8 dieser Bedingungen verlangte Sicherheit bis zum neuen Lieferdatum zu verlängern.
Artikel 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Bronco bleibt Eigentümer aller von ihr verkauften Produkte bis zur vollständigen Erfüllung der Gegenleistung durch den Käufer für die von Bronco aufgrund der Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Produkte oder für die aufgrund einer solchen Vereinbarung (auch) zugunsten des Käufers erbrachten oder zu erbringenden Arbeiten/Dienstleistungen, sowie bis zur Erfüllung der Forderungen wegen Nichterfüllung einer solchen Vereinbarung.
10.2 Die Produkte können vom Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht verpfändet werden und auch nicht als Sicherheit für eine Forderung eines Dritten dienen.
10.3 Der Käufer wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Bronco aufbewahren.
10.4 Wenn der Käufer in Bezug auf die in Artikel 10.1 genannten Leistungen in Verzug ist, ist Bronco berechtigt, die Produkte, die im Eigentum von Bronco stehen, auf Kosten des Käufers von dem Ort, an dem sie sich befinden, selbst zurückzuholen oder zurückholen zu lassen. Der Käufer erteilt Bronco bereits jetzt unwiderruflich die Ermächtigung, zu diesem Zweck die vom Käufer genutzten Räume zu betreten oder betreten zu lassen.
10.5 Dem Käufer ist es nicht gestattet, sich auf ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Kosten zu berufen, die die Aufbewahrung gemäß Artikel 10.3 mit sich bringt, oder diese Kosten mit den vom Käufer geschuldeten Leistungen zu verrechnen.
Artikel 11 Rechte an geistigem Eigentum
11.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Informationen, Mitteilungen und/oder anderer Äußerungen in Bezug auf die Produkte und/oder die Bronco-Webshop sowie die für die Produkte und die Website verwendeten Technologien liegen und bleiben bei Bronco, ihren Lieferanten und anderen Berechtigten. Mit der Vereinbarung erfolgt keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum.
11.2 Der Käufer haftet für alle Schäden, die Bronco infolge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen in Artikel 11.1 erleidet.
Artikel 12 Personenbezogene Daten des Käufers / Adressänderung
12.1 Bronco handelt in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).
12.2 Die von Käufer erhaltenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die folgenden Zwecke verwendet:
- sorgfältige Kunden- und Auftragsverwaltung;
- die Geschäftsführung (zum Beispiel die Bearbeitung von Bestellungen);
- das Zusenden eigener Angebote und personalisierter Werbung oder die von sorgfältig ausgewählten Dritten (Newsletter, Werbe- und/oder Marketingzwecke), immer nach vorheriger Zustimmung des Käufers (sogenanntes Opt-in).
12.3 Alle persönlichen Daten, die für den internen Gebrauch bestimmt sind, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
12.4 Käufer muss eventuelle Adressänderungen schriftlich an Bronco melden. Wenn der Käufer keine Adressänderung übermittelt, wird angenommen, dass der Käufer an der letzten bei Bronco bekannten Adresse wohnt bzw. ansässig ist.
Artikel 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf alle Vereinbarungen und diese Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
13.2 Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, oder mit den betreffenden Bedingungen selbst und deren Auslegung oder Ausführung, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Art, werden durch das zuständige Zivilgericht entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz von Bronco befindet, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.
13.3 Bronco ist jedoch berechtigt, den Streitfall durch NAI-Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden zu lassen, in welchem Fall Bronco den Käufer schriftlich darüber informiert. Wenn der Käufer eine natürliche Person ist, die nicht im Rahmen eines Berufs oder Geschäfts handelt, hat der Käufer einen Monat Zeit, um sich für eine Entscheidung durch das Zivilgericht auszusprechen.
13.4 Wird der Streitfall durch Schiedsgerichtsbarkeit entschieden, wird ein Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen urteilen. Die Ernennung des Schiedsrichters erfolgt nach dem Listenverfahren des NAI. Die Kosten des Schiedsrichters und seine Vergütung werden von den Parteien entsprechend der Entscheidung des Schiedsrichters getragen. Soweit hiervon nicht abgewichen wird, gelten die Bestimmungen des Buches IV der niederländischen Zivilprozessordnung.
Artikel 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, wird dieser Bestimmung inhaltlich und hinsichtlich ihrer Bedeutung eine möglichst ähnliche Bedeutung beigemessen, sodass sie dennoch anwendbar ist.
B. Besonderer Teil / Bestellungen Bronco-Webshops
Artikel 15 Allgemeines
15.1 Der Besondere Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ergänzend zum Allgemeinen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besondere Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich speziell auf Vereinbarungen, die über einen Bronco-Webshop geschlossen werden.
15.2 Jeder Bronco-Webshop kann neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezifische, auf der betreffenden Website platzierte Bedingungen in Bezug auf unter anderem Zahlungsmöglichkeiten, Versand, Rücksendung und Montage anwenden.
15.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt der in Artikel 15.2 genannten verschiedenen Bedingungen gilt die folgende Rangordnung, wobei 1) vor 2) etc. geht:
- die spezifischen Bedingungen auf der Website
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Besonderer Teil
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil
Artikel 16 Elektronische Kommunikation
16.1 Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen in diesen Bedingungen vereinbaren der Käufer und Bronco ausdrücklich, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt. Das Fehlen einer handschriftlichen Unterschrift beeinträchtigt nicht die Verbindlichkeit von Angebot und Annahme. Im Hinblick auf die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, sind im Falle der elektronischen Kommunikation die elektronischen Dateien von Bronco maßgeblich.
Artikel 17 Widerrufsrecht, Kosten und Ausschlüsse
17.1 Nur wenn es sich um einen Käufer handelt, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, hat dieser das Recht, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu widerrufen. Wenn die Vereinbarung Produkte betrifft, die speziell für den Käufer hergestellt wurden, gilt das Widerrufsrecht für diese Produkte nicht.
17.2 Der Käufer muss während der Bedenkzeit sorgfältig mit den Produkten und der Verpackung umgehen und die Produkte nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Produkte festzustellen. Der Käufer haftet für eine Wertminderung der Produkte, die durch eine über das Erlaubte hinausgehende Nutzung des Produkts entsteht.
17.3 Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er die Produkte mit allem gelieferten Zubehör und - wenn vernünftigerweise möglich - im Originalzustand und in der Originalverpackung an Bronco zurücksenden, gemäß den von Bronco bereitgestellten Anweisungen.
17.4 Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist er verpflichtet, dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte Bronco mitzuteilen. Der Käufer muss dies mittels des auf der Website eines Bronco-Webshops bereitgestellten Musterformulars tun. Nachdem der Käufer mitgeteilt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er die Produkte innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Der Käufer muss nachweisen, dass die gelieferten Produkte rechtzeitig zurückgesendet wurden, beispielsweise durch einen Versandnachweis.
17.5 Die Kosten der Rücksendung der Produkte nach der Auflösung gemäß Artikel 17.1 trägt der Käufer.
17.6 Wenn der Käufer einen Betrag bezahlt hat, wird Bronco diesen Betrag so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf zurückzahlen, sofern die zurückgesendeten Produkte in gutem Zustand sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Produkte bereits von Bronco zurückerhalten wurden oder ein schlüssiger Nachweis für die vollständige Rücksendung erbracht werden kann. Die Rückzahlung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die der Käufer verwendet hat, es sei denn, der Käufer gibt ausdrücklich und schriftlich die Erlaubnis für eine andere Zahlungsmethode.
Artikel 18 Preise
18.1 Alle Preise sind unter Vorbehalt von Druck- und Setzfehlern. Bronco übernimmt keine Haftung für die Folgen von Druck- und Setzfehlern. Bei Druck- und Setzfehlern ist Bronco nicht verpflichtet, Produkte zum falschen Preis zu liefern.
18.2 Bronco ist berechtigt, ihre Preise zu ändern, wenn sich die Mehrwertsteuersätze ändern oder die Änderungen auf gesetzlichen Vorschriften beruhen. Wenn der Preis aus anderen Gründen erhöht wird, hat der Käufer, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, das Recht, die Vereinbarung ohne Anspruch auf Schadensersatz zu kündigen, es sei denn, es wurde vereinbart, dass die Lieferung der Produkte später als drei (3) Monate nach Zustandekommen der Vereinbarung erfolgt.
Artikel 19 Lieferung
19.1 Bronco wird größtmögliche Sorgfalt bei der Entgegennahme und der Ausführung von Bestellungen von Produkten walten lassen.
19.2 Die Lieferung erfolgt erst nach Zahlung gemäß den auf der Website des Bronco-Webshops festgelegten Bedingungen.
19.3 Wenn die Lieferung von Produkten unmöglich ist, wird sich Bronco bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung wird klar und verständlich mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Auch für Ersatzartikel gilt das Widerrufsrecht gemäß Artikel 17, wenn es sich um einen Käufer handelt, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung trägt in diesem Fall Bronco.
19.4 Wenn es sich um einen Käufer handelt, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, liegt das Risiko von Beschädigung und/oder Verlust von Produkten bis zum Zeitpunkt der Lieferung bei Bronco.
Artikel 20 Konformität und Garantie
20.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei der Lieferung sorgfältig zu überprüfen. Etwaige Mängel sind so schnell wie möglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der gelieferten Produkte schriftlich mitzuteilen, unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt.
20.2 Im Übrigen gilt Artikel 5 uneingeschränkt. Wenn es sich um einen Käufer handelt, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, ist Artikel 5.6 nicht anwendbar.
Artikel 21 Datenschutz
21.1 Die Datenschutzrichtlinie von Bronco für Online-Käufe kann über die Website des jeweiligen Bronco-Webshops eingesehen werden.
- Telefonnummer: +49 (0)220 3983 3012
- E-Mail-Adresse: [email protected]
Artikel 22 Angaben zu Bronco
Bronco Automotive GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB83873 eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE303833765. Die Korrespondenzadresse für Vereinbarungen und allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Besuchsadresse lautet: Hauptstraße 134, 51143 Köln. Yourvanstore ist ein Handelsname der Bronco Automotive GmbH.Alle Rechte vorbehalten.
Aus eventuellen Sprach-, Tipp- und Schreibfehlern können keine Rechte abgeleitet werden.
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